Governance
Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane (GOV-1)
Eine transparente, nachhaltige und soziale Verantwortung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen von Stakeholdern und der damit einhergehende Umgang mit Ressourcen und Umweltschutz sowie die Einhaltung und Stärkung von Sozial- und Arbeitsbedingungen sind aus Sicht der KION Group wesentliche Kriterien für ihren nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.
Der Vorstand der KION GROUP AG trägt die Gesamtverantwortung für die Unternehmensstrategie und ist dafür verantwortlich, dass Nachhaltigkeitsziele im Einklang mit den allgemeinen Zielen des Unternehmens stehen. Er hat sicherzustellen, dass Entscheidungen sowohl unter wirtschaftlichen als auch ökologischen und sozialen Gesichtspunkten getroffen werden. Der Vorstand bindet den Aufsichtsrat und insbesondere dessen Prüfungsausschuss bei der Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie ein und passt die Nachhaltigkeitsstrategie kontinuierlich an. Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand in Bezug auf die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und steht ihm beratend zur Seite.
Die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane (Administrative Management and Supervisory Board, AMSB) setzten sich zum 31. Dezember 2025 in der Anzahl unverändert im Vergleich zum Vorjahr aus insgesamt 22 Mitgliedern zusammen. Im Berichtsjahr waren 27,3 Prozent der Positionen in den genannten Organen mit Frauen besetzt (Vorjahr: 27,3 Prozent).
Mitglieder |
2025 |
2024 |
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|---|---|---|---|---|---|---|
Vorstandsmitglieder |
6 |
6 |
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Geschlechterdiversität im Vorstand (Quote)1 |
20,0 % |
20,0 % |
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Mitglieder des Aufsichtsrats |
16 |
16 |
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Geschlechterdiversität im Aufsichtsrat (Quote)1 |
45,5 % |
45,5 % |
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davon Arbeitnehmervertreter |
8 |
8 |
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davon unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand (in %)2 |
81,3 % |
81,3 % |
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Unternehmensorgane der KION GROUP AG gesamt |
22 |
22 |
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In das Ressort des Vorstandsvorsitzenden (CEO) fällt im Besonderen die Zuständigkeit für die Unternehmensstrategie einschließlich deren Kommunikation an den Aufsichtsrat und andere Stakeholder sowie ihre Umsetzung im operativen Geschäft.
Die CPSO verantwortet innerhalb des Vorstands mit ihrem Vorstandsressort den Bereich Personal sowie den Themenkomplex Nachhaltigkeit inklusive Arbeitssicherheit und Gesundheit. In ihrem Verantwortungsbereich liegt auch, die Entwicklung und Implementierung der Nachhaltigkeitsstrategie in Übereinstimmung mit den Unternehmenszielen der KION Group sicherzustellen. Sie führt zudem den Vorsitz im Sustainability Council, dem auch die Verantwortlichen für die verschiedenen Handlungsfelder, Nachhaltigkeitskoordinatoren der operativen Einheiten (Operating Units – OUs) und Funktionen sowie Mitglieder des zentralen Nachhaltigkeitsmanagements (Corporate Sustainability & HSE) angehören. Die CPSO hat die Verantwortung, dass alle relevanten nachhaltigkeitsbezogenen Daten konzernweit erfasst und regelmäßig dem AMSB vorgelegt werden. Zudem ist es ihre Aufgabe, aktiv die Umsetzung der ESG-Ziele im Unternehmen und die Kultur des verantwortungsvollen Handelns im Konzern zu stärken.
Ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die regelmäßige Übermittlung von Informationen über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen an den Aufsichtsrat, der mindestens halbjährlich über die erreichten Fortschritte im Hinblick auf Nachhaltigkeitsziele sowie strategische Initiativen und deren Auswirkungen auf die KION Group unterrichtet wird. Der Prüfungsausschuss sichtet diese Fortschrittsberichte, bevor sie im Aufsichtsrat erörtert werden. Bei dringenden Themen erfolgt zusätzlich eine Ad-hoc-Berichterstattung an den Prüfungsausschuss, um eine zeitnahe Stellungnahme seitens des Gremiums zu ermöglichen.
Im Aufsichtsrat ist der Prüfungsausschuss das zuständige Kontrollgremium für sämtliche Nachhaltigkeitsfragen und -themen, in dessen Zuständigkeit auch diese nichtfinanzielle Berichterstattung fällt. Durch die enge Zusammenarbeit des Vorstands und des Aufsichtsrats wird sichergestellt, dass Nachhaltigkeit kontinuierlich und effektiv in allen Bereichen des Unternehmens gefördert und verankert wird. Grundlegendes Instrument ist die Wesentlichkeitsanalyse, die vom zentralen Nachhaltigkeitsmanagement (Corporate Sustainability & HSE) in Zusammenarbeit mit den relevanten Abteilungen und Stakeholdern durchgeführt und vom Vorstand verabschiedet wird. Die Ergebnisse der Analyse werden dem Aufsichtsrat zur Information und Erörterung vorgelegt.
Der Vorstand der KION GROUP AG, insbesondere CEO und CPSO, gibt Ziele vor, trifft Entscheidungen zu Nachhaltigkeitsfragen für die KION Group und ist zuständig für die Überwachung der nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen der Unternehmenstätigkeit.
Rollen und Verantwortlichkeiten im Überblick mit Fokus auf Nachhaltigkeit und ESG-Themen
Um ihre Funktionen zielführend wahrnehmen zu können, ist ein fundiertes Fachwissen der Kontrollorgane in allen Nachhaltigkeitsbereichen sowie dessen regelmäßige Erweiterung erforderlich. Im Zusammenhang mit den Unternehmenszielen hat der Aufsichtsrat im Jahr 2017 ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium verabschiedet, das regelmäßig, zuletzt 2025, überprüft wird. Darüber hinaus wird die nachhaltigkeitsbezogene Fachkompetenz von Vorstand und Aufsichtsrat durch Schulungen und durch Beratung von Sachverständigen ausgebaut. Nach Auffassung des Aufsichtsrats verfügt dieser in seiner derzeitigen Zusammensetzung über ausreichende Nachhaltigkeitskompetenzen im Sinne praktisch erworbener Erfahrungen und/oder beruflicher/akademischer Ausbildung und Fachkenntnisse in angemessener Form. »Eine Übersicht der nachhaltigkeitsbezogenen Fachkompetenzen des AMSB ist im Kapitel „Kompetenzprofil des Aufsichtsrats“ dargestellt.«
Valeria Gargiulo verfügte bereits vor ihrem Amtsantritt als CPSO bei der KION GROUP AG am 1. Mai 2023 über die für dieses Vorstandsressort erforderliche fachliche und praktische Kompetenz im Nachhaltigkeitsmanagement, die sie in ihrer vorherigen Tätigkeit in der Automobilbranche erworben hat. Darüber hinaus bringt sie langjährige Erfahrungen im Bereich des Personalmanagements mit.
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen (GOV-2)
Die Beschäftigten der KION Group werden durch die in den verschiedenen Gremien etablierten Vertretungsfunktionen (zentrales Nachhaltigkeitsmanagement, Handlungsfeldverantwortliche sowie Nachhaltigkeitskoordinatoren in den operativen Einheiten sowie aus den zentralen Funktionen) für die drei Regionen EMEA, APAC und Americas fortlaufend einbezogen. Ihre Sichtweisen über potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen in der Wertschöpfungskette gelangen auf diese Weise laufend in die operativen Entscheidungsprozesse. Die Fortschritte werden regelmäßig von den Nachhaltigkeitskoordinatoren, den Handlungsfeldverantwortlichen, dem zentralen Nachhaltigkeitsmanagement und speziellen Gremien (Komitees) überprüft. Die jeweils für die Regionen und Funktionen erstellten Fortschrittsberichte werden an das übergeordnete zentrale Nachhaltigkeitsmanagement (Corporate Sustainability) und den Nachhaltigkeitsrat (Sustainability Council) berichtet sowie in den Vorstandssitzungen als Teil der konzernweiten Strategieentwicklung und -umsetzung der KION Group erörtert. Die einzelnen Handlungsfeldverantwortlichen steuern übergeordnete Programme und Ziele auf Konzernebene, schlüsseln die vereinbarten Ziele für die einzelnen Segmente, Regionen und Funktionen auf und kontrollieren Fortschritte bei der Zielerreichung der Nachhaltigkeitsstrategie.
Der Vorstand wird im Zuge dieses Prozesses regelmäßig, mindestens einmal pro Quartal sowie anlassbezogen (ad hoc) über Nachhaltigkeitsthemen, Risikoanalysen und die Fortschritte strategischer Zielsetzungen informiert.
Der Sustainability Council, bei dem die CPSO den Vorsitz hat, wurde im Jahr 2023 als Nachfolgegremium für den Steuerkreis Nachhaltigkeit eingeführt, der seit dem Jahr 2017 bestand. Zu den Mitgliedern des Sustainability Councils gehören die Handlungsfeldverantwortlichen (Action Field Leads), die Nachhaltigkeitskoordinatoren der Segmente, Regionen und Funktionen sowie die Mitglieder des zentralen Nachhaltigkeitsmanagements. Der Rat tagt alle sechs bis acht Wochen, um strategische Nachhaltigkeitsthemen voranzutreiben. Das Gremium erarbeitet Entscheidungsvorlagen für den Vorstand und begleitet die konzernweite Umsetzung des Nachhaltigkeitsprogramms in der KION Group. Corporate Sustainability & HSE begleitet die KION Group bei der Integration von Nachhaltigkeit in Prozesse und Entscheidungen und informiert Vorstand sowie Aufsichtsrat monatlich über relevante Entwicklungen und Ergebnisse. Die Berichte dienen zugleich als zentrale Entscheidungsgrundlage für weitere Schritte im Zusammenhang mit den IROs.
Es besteht darüber hinaus im Rahmen der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen ein fortlaufender Austausch über nachhaltigkeitsbezogene Themenstellungen auch außerhalb des Unternehmens. Dazu zählen neben dem Engagement in einschlägigen Verbänden auch der regelmäßige Austausch mit Analysten, Investoren und Beratungshäusern.
Im Rahmen der Unternehmensführung der KION Group werden auch Ziele, Maßnahmen und Due-Diligence-Prozesse hinsichtlich der für das Geschäftsmodell relevanten Nachhaltigkeitsaspekte behandelt. Um seiner Sorgfaltspflicht im Sinne der Nachhaltigkeit nachkommen zu können, wird der Vorstand turnusmäßig über Fortschritte, Entwicklungen und IROs informiert. Grundsätzlich erfolgt die Berichterstattung über das zentrale Nachhaltigkeitsmanagement. Darüber hinaus erfolgt der Informationsaustausch an das AMSB auch über die turnusmäßigen Sitzungen des Nachhaltigkeitsrats (Sustainability Council). Bei schwerwiegenden Ereignissen wird anlassbezogen durch den Vorstand eine aktive Ad‑hoc‑Berichterstattung eingefordert, deren Sicherstellung gewährleistet sein muss.
Risiken und Verstöße können auch über die Compliance-Abteilung und deren Compliance-Management-System (zum Beispiel Whistleblower-System) direkt und auch anonym gemeldet werden, sodass auch über diese Informationskanäle der Informationsaustausch in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen mit dem AMSB erfolgen kann.
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Berichtsjahr mit allen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen befasst. Eine Auflistung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ist unter den Angabepflichten zu SBM-3 in den jeweiligen Themenstandards zu finden.
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme (GOV-3)
Der Vorstand der KION GROUP AG trägt die Gesamtverantwortung für die Erreichung der gesetzten kurz-, mittel- und langfristigen Nachhaltigkeitsziele. Daher ist ein nachhaltigkeitsbezogenes Anreiz- und Leistungssystem fest in der Vorstandsvergütung verankert. Die für den Vorstand der KION GROUP AG und die obersten Führungsebenen geschaffenen Anreizstrukturen sind ein wichtiger Hebel, über den Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit vorangetrieben werden.
Bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung legt der Aufsichtsrat einen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit durch Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte sowie auf eine langfristige Unternehmensentwicklung und hat den Anteil der variablen Vergütungsbestandteile entsprechend hoch gewichtet.
Bei der variablen Vorstandsvergütung wird zwischen einer einjährigen variablen Vergütung (Short-Term Incentive – STI), gemessen am jeweiligen Geschäftsjahr, und einer mehrjährigen variablen Vergütung (Long-Term Incentive – LTI), gemessen an einer Performanceperiode von drei Geschäftsjahren in die Zukunft gerichtet, unterschieden. Die variablen Bestandteile der Vorstandsvergütung beinhalten sowohl kurz- als auch langfristige Ziele, die sich aus der Unternehmensstrategie, einschließlich der nichtfinanziellen Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie, ableiten. Um den Strategiebezug der nichtfinanziellen Nachhaltigkeitsziele sicherzustellen, bestimmt der Aufsichtsrat die konkreten Zielvorgaben auf Basis einer Auswahl an nachprüfbaren ESG-Zielen, die für das Geschäftsmodell der KION Group und zur Erzielung der definierten Nachhaltigkeitsziele als wesentlich identifiziert wurden.
Sowohl in der kurzfristigen als auch in der langfristigen variablen Vergütung werden dabei jeweils zwei Erfolgsziele aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance („ESG-Ziele“) berücksichtigt. Die ESG-Ziele machen jeweils 20 Prozent der variablen Vorstandsvergütung für den STI und den LTI aus.
Als nichtfinanzielle Ziele für den STI 2025 hat der Aufsichtsrat die folgenden beiden Ziele festgelegt, die jeweils mit zehn Prozent gewichtet werden:
Aus dem Themenfeld „Arbeitssicherheit und Gesundheit“ fließt die sogenannte Lost-Time Injury Frequency Rate (LTIFR) in die Bemessung des STI 2025 ein. Die Kennzahl gibt bei der KION Group die Zahl der Unfälle mit Ausfall von mindestens einer Schicht pro einer Million Arbeitsstunden an.
Aus dem Themenfeld „Nachhaltigkeit und Umwelt“ wurde als nichtfinanzielle Bemessungsgrundlage für den STI 2025 die Energieintensität als neue Zielgröße festgelegt und ersetzt die ISO-Zertifizierungsquoten, die letztmals im STI 2024 verankert waren. Die budgetierte Kennzahl der Energieintensität gibt das Verhältnis des gesamten Energieverbrauchs zu den Umsatzerlösen des Konzerns an.
Als nichtfinanzielle Ziele für die Performance-Zeiträume des LTI beginnend bis zum Jahr 2023 hatte der Aufsichtsrat die folgenden beiden Ziele festgelegt, die jeweils mit zehn Prozent gewichtet werden:
Aus dem Themenfeld „Arbeitgeberattraktivität“ werden die Ergebnisse der jährlichen Mitarbeiterbefragung „KION Pulse“ einbezogen. Zu jeweils fünf Prozent fließen dabei die Teilnahmequote und der sogenannte Engagement Score, mit dem die Motivation und das Engagement der Mitarbeiter gemessen werden, ein.
Aus dem Themenfeld „Nachhaltigkeit und Umwelt“ wurde als nichtfinanzielle Bemessungsgrundlage für den LTI 2023 bis 2025 letztmals das Ergebnis des unabhängigen Nachhaltigkeitsratings S&P Global CSA als Zielgröße festgelegt, das die KION Group und deren Entwicklung nach verschiedenen Kriterien beurteilt hat.
Für die dreijährigen LTI-Performance-Perioden beginnend ab dem Jahr 2024 wurde der Reduktionspfad der THG-Emissionen (Scope 1 und 2) anstelle des S&P Global CSA Ratings als neues Ziel festgelegt, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen.
Der Vergütungsausschuss bereitet alle erforderlichen Beschlüsse für den gesamten Aufsichtsrat, insbesondere im Zusammenhang mit den variablen Vergütungsbestandteilen der Vorstandsmitglieder, vor (Zielsetzung und Zielerreichung bei kurz- und langfristigen variablen Vergütungsbestandteilen).
Der Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats besteht aus fünf Mitgliedern. Dem Ausschuss gehören drei Mitglieder der Anteilseignervertreter und zwei Mitglieder der Arbeitnehmervertreter an, wobei Vorsitzender des Vergütungsausschusses stets der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist. Der Vergütungsausschuss befasst sich vornehmlich mit den Fragen der Vorstandsvergütung sowie dem jährlich zu erstellenden Vergütungsbericht. Zuständig für die Festsetzung und die regelmäßige Überprüfung des Vorstandsvergütungssystems der KION GROUP AG sowie der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß § 87a AktG der Aufsichtsrat der KION GROUP AG. Die Vorbereitung aller die Vergütung des Vorstands betreffenden Beschlussfassungen des Aufsichtsrats obliegt dem Vergütungsausschuss.
Erklärung zur Sorgfaltspflicht (GOV-4)
Kernelemente der Sorgfaltspflicht |
Themenbezogene ESRS |
Seite(n) im PDF |
|---|---|---|
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell |
ESRS 2 SBM-3; GOV 1; GOV-2; GOV-3; GOV-5 |
126 – 134 |
ESRS 2 SBM-3: E1; E2; E5 |
135 – 142; 163 – 164; 169 – 171 |
|
ESRS 2 SBM-3: S1; S2 |
187 – 188; 203 – 204 |
|
ESRS 2 SBM-3: G1 |
211 – 212 |
|
b) Einbindung betroffener Stakeholder in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht |
ESRS 2 IRO-1; SBM-2; GOV-2 |
116 – 122; 123 – 126; 130 – 131 |
ESRS 2 MDR-P: E1; E2; E5 |
142 – 144; 164 – 166; 171 – 172 |
|
ESRS 2 MDR-P: S1; S2 |
192 – 194; 204 – 206 |
|
ESRS 2 MDR-P: G1 |
212 – 213; 215 – 216 |
|
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen |
ESRS 2 IRO-1 |
116 – 122 |
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen |
ESRS 2 MDR-A: E1; E2; E5 |
144 – 148; 166 – 167; 172 – 174 |
ESRS 2 MDR-A: S1; S2 |
194 – 196; 208 – 209 |
|
ESRS 2 MDR-A: G1 |
214 – 214 |
|
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation |
ESRS 2 MDR-T: E1; E2; E5 |
148 – 152; 168 – 168; 174 – 175 |
ESRS 2 MDR-T: S1; S2 |
196 – 197; 209 – 210 |
|
ESRS 2 MDR-T: G1 |
214 – 214 |
Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (GOV-5)
Im Zuge einer systematischen, konzernweit durchgeführten Analyse und Bewertung erfasst die KION Group in einem regelmäßigen Turnus als interner Kontrollmechanismus Risiken im Konzern. Dazu gehören unter anderem Korruptions- und Bestechungsrisiken, Geldwäscherisiken und Risiken im Zusammenhang mit kartellrechtlichen oder steuerrechtlichen Bestimmungen und Cybersicherheitsvorgaben. Daneben werden auch nachhaltigkeitsbezogene Risiken wie Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltfragen in der Lieferkette systematisch erfasst. Dazu hat die KION Group einen Lieferantenmanagementprozess etabliert, bei dem etwaige Verstöße gegen die geschützten Rechte in der Lieferkette definiert sind.
Hinsichtlich der Bewertung eines potenziellen Risikos werden die Ausprägung des Korruptionswahrnehmungsindex für das jeweilige Land, die Größe und Struktur der Einkaufs- oder Vertriebsorganisation vor Ort sowie die Kontakte zu Amtsträgern betrachtet. In einem standardisierten Prozess werden die konzernweiten Risiken bewertet und anschließend priorisiert. Aufkommende neue nichtfinanzielle Risiken werden dokumentiert und eingeordnet. Anschließend werden angemessene Maßnahmen ermittelt, um Schwächen in Prozessen und Kontrollmechanismen zu beheben.
In turnusmäßigen Sitzungen wird dem höchsten Kontrollgremium (Aufsichtsorgane) der aktuelle Status in den Bereichen Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umweltschutz dargelegt. Darüber hinaus überwacht und kontrolliert der Aufsichtsrat bedeutende nachhaltigkeitsbezogene Risiken hinsichtlich der eingeleiteten Gegenmaßnahmen. Außerdem ist er in allen entscheidenden Schritten bei der Realisierung grundlegender, zukunftsorientierter Maßnahmen über die regelmäßige Berichterstattung eingebunden.
Dabei stellen unvollständige, inkonsistente oder fehlerhafte Berichtsdaten eine wesentliche Fehlerquelle in der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar und können dabei auch zu einer fehlerhaften Risikoeinschätzung für den Konzern führen. Nachhaltigkeitsdaten decken ein breites Spektrum an Themen ab und werden aus Rohdaten verschiedener Systeme der Tochtergesellschaften zusammengetragen, konsolidiert und ausgewertet. Potenzielle Risiken in Bezug auf die Berichterstattung können sich durch eine nachträglich aktualisierte Datenlage (zum Beispiel durch eine verbesserte Datenbasis) oder das Ersetzen von Schätzungen durch später verfügbare Istwerte, eine veränderte Berechnungsmethodik und turnusmäßige Aktualisierungen von Umrechnungs- und Emissionsfaktoren ergeben.
Zur Unterstützung der allgemeinen Datenvalidität der gemeldeten Berichtsdaten von den Tochtergesellschaften nutzt die KION Group unter anderem eine Softwarelösung mit integrierten Kontrollen und einem Freigabeprozess der einzelnen Datenpakete. Verantwortlichen Personen werden einzelne Themen oder Datenpunkte zugewiesen, wobei sie einen standardisierten Prozess bei der Plausibilisierung und Freigabe der jeweiligen Datenpunkte durchlaufen. Diese Kontrolle einschließlich der Dokumentation ist fester Bestandteil des konzernweiten internen Kontrollsystems der KION Group.
Zu den Risiken im Zusammenhang mit der CSRD-Berichterstattung zählen:
Vollständigkeit und Integrität der Informationen und Kennzahlen
Genauigkeit von Annahmen bei Schätzmethoden
Verfügbarkeit von Daten aus der vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette
Die identifizierten Risiken im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden überprüft, eingeordnet und interne Kontrollmechanismen bei Feststellungen kritisch hinterfragt. Das Risikomanagement konzentriert sich dabei sowohl auf die in diesem Nachhaltigkeitsbericht dargestellten Inhalte als auch auf die zugrunde liegenden Rohdaten und Informationen, die in diesen Nachhaltigkeitsbericht einfließen.