1. Entsprechenserklärung gemäß § 161 Absatz 1 AktG
Gemäß § 161 Absatz 1 Aktiengesetz (AktG) haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des DCGK in seiner jeweils gültigen Fassung entsprochen wurde und wird oder – soweit erforderlich – welchen Empfehlungen nicht entsprochen wurde oder wird und warum nicht.
Vorstand und Aufsichtsrat der KION GROUP AG hatten die letzte Entsprechenserklärung der Gesellschaft am 16./18. Dezember 2024 verabschiedet.
Beide Gremien haben sich erneut ausführlich mit den Empfehlungen und Anregungen des DCGK beschäftigt und am 16./17. Dezember 2025 die nachfolgende Entsprechenserklärung der KION GROUP AG gemäß § 161 Absatz 1 AktG verabschiedet:
Die KION GROUP AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2024 sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 entsprochen und wird ihnen auch künftig entsprechen.
Die KION GROUP AG erfüllt darüber hinaus die nicht obligatorischen Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Frankfurt am Main, den 16./17. Dezember 2025
Für den Vorstand:
Dr. Rob Smith
Christian Harm
Für den Aufsichtsrat:
Dr. Mohsen Sohi
Die Entsprechenserklärung ist auf der Website der KION Group unter www.kiongroup.com/entsprechenserklaerung dauerhaft öffentlich zugänglich. Ebenso sind die in den vergangenen zehn Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen der KION GROUP AG unter diesem Link auf der Website der KION Group dauerhaft öffentlich zugänglich.