38. Informationen zu Finanz­instrumenten

Die nachfolgenden Tabellen stellen die unter IFRS 9 gebildeten Bewertungskategorien dar. Dabei werden gemäß IFRS 7 sowohl die Buchwerte als auch die Fair Values der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten abgebildet. Derivative Finanzinstrumente, die in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen, sind keiner der unter IFRS 9 gebildeten Bewertungskategorien zuzuordnen. Darüber hinaus fallen Leasingforderungen und Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing in den Anwendungsbereich des IFRS 16 und sind daher ebenfalls keiner der unter IFRS 9 gebildeten Bewertungskategorien zuzuordnen.

Wertansätze nach Klassen 2025

 

 

davon nach Kategorien

 

Klassen:

Buchwert

FVPL

AC

FVOCI

Derivate, die Teil einer Sicherungs­beziehung sind

Fair Value

in Mio. €

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

Leasingforderungen1

3.136,1

 

 

 

 

3.105,3

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.528,3

26,6

1.501,8

 

 

1.528,3

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

294,2

 

 

 

 

294,2

davon Finanzbeteiligungen

110,0

 

 

110,0

 

110,0

davon Finanzforderungen

32,6

 

32,6

 

 

32,6

davon sonstige Finanzanlagen

30,5

30,5

 

 

 

30,5

davon übrige finanzielle Vermögenswerte

78,2

 

78,2

 

 

78,2

davon derivative Finanzinstrumente

42,9

28,5

 

 

14,3

42,9

Flüssige Mittel

474,9

 

474,9

 

 

474,9

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten

1.058,9

 

 

 

 

1.084,5

davon Schuldscheindarlehen

401,9

 

401,9

 

 

408,7

davon Anleihen

496,8

 

496,8

 

 

515,6

davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

118,0

 

118,0

 

 

118,0

davon sonstige Finanzverbindlichkeiten

42,2

 

42,2

 

 

42,2

Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft

4.828,6

 

4.828,6

 

 

4.828,1

Verbindlichkeiten aus dem Kurzfristmietgeschäft

810,2

 

810,2

 

 

810,3

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.255,4

 

1.255,4

 

 

1.255,4

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

907,0

 

 

 

 

880,4

davon Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing1

764,1

 

 

 

 

737,5

davon übrige finanzielle Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzungen

99,8

 

99,8

 

 

99,8

davon derivative Finanzinstrumente

43,1

22,0

 

 

21,2

43,1

1

Im Anwendungsbereich des IFRS 16

Wertansätze nach Klassen 2024

 

 

davon nach Kategorien

 

Klassen:

Buchwert

FVPL

AC

FVOCI

Derivate, die Teil einer Sicherungs­beziehung sind

Fair Value

in Mio. €

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

Leasingforderungen1

2.812,7

 

 

 

 

2.750,6

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.695,6

22,7

1.672,9

 

 

1.695,6

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

284,8

 

 

 

 

284,8

davon Finanzbeteiligungen

110,1

 

 

110,1

 

110,1

davon Finanzforderungen

24,6

 

24,6

 

 

24,6

davon sonstige Finanzanlagen

31,6

31,6

 

 

 

31,6

davon übrige finanzielle Vermögenswerte

88,2

 

88,2

 

 

88,2

davon derivative Finanzinstrumente

30,3

18,4

 

 

11,9

30,3

Flüssige Mittel

787,0

 

787,0

 

 

787,0

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten

1.700,3

 

 

 

 

1.712,4

davon Schuldscheindarlehen

528,5

 

528,5

 

 

531,2

davon Anleihen

995,2

 

995,2

 

 

1.004,7

davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

146,9

 

146,9

 

 

146,9

davon sonstige Finanzverbindlichkeiten

29,6

 

29,6

 

 

29,6

Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft

4.407,5

 

4.407,5

 

 

4.388,0

Verbindlichkeiten aus dem Kurzfristmietgeschäft

814,1

 

814,1

 

 

807,6

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.160,4

 

1.160,4

 

 

1.160,4

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

977,0

 

 

 

 

968,7

davon Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing1

770,1

 

 

 

 

761,8

davon übrige finanzielle Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzungen

131,0

 

131,0

 

 

131,0

davon derivative Finanzinstrumente

75,9

46,6

 

 

29,3

75,9

1

Im Anwendungsbereich des IFRS 16

Die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten gliedern sich in die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Bewertungskategorien nach IFRS 9. Die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten enthalten nicht die Ergebnisse aus Sicherungsgeschäften, die in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen (vgl. dazu Textziffer [40]).

Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien

in Mio. €

2025

2024

Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

–2,7

–5,4

Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Eigenkapitalinstrumente (FVOCI)

8,7

27,0

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente (FVPL)

16,2

–28,7

Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

–285,0

–296,9

Die Nettoergebnisse enthielten im Geschäftsjahr 2025 Zinserträge in Höhe von 16,7 Mio. € (Vorjahr: 10,2 Mio. €) und Zinsaufwendungen in Höhe von 279,7 Mio. € (Vorjahr: 295,1 Mio. €), die aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten (Kategorie „AC“) resultierten und im Finanzergebnis ausgewiesen wurden. Darüber hinaus wurden Kursgewinne und -verluste aus der Währungsumrechnung, Dividenden, Wertberichtigungen für erwartete und eingetretene Verluste, Marktwertbewertungen von Derivaten, die nicht in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen, sowie andere Bewertungseffekte in den Nettoergebnissen berücksichtigt.

Bestimmung des Fair Value

Flüssige Mittel, Finanzforderungen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Die Buchwerte entsprechen bei diesen Finanzinstrumenten daher näherungsweise dem Fair Value.

Der Fair Value der Finanzverbindlichkeiten sowie der Verbindlichkeiten aus dem Leasing- und Kurzfristmietgeschäft entspricht jeweils dem Barwert der ausstehenden Zahlungen unter Berücksichtigung der aktuellen Zinsstrukturkurve sowie des eigenen Ausfallrisikos. Dieser zu Zwecken der Offenlegung im Anhang ermittelte Fair Value wird der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, wobei der Fair Value der Anleihen auf am Markt beobachteten Kursen basiert und damit unter die Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie fällt.

Bei Leasingforderungen und Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing entspricht der Fair Value jeweils dem Barwert der Nettoleasingraten unter Berücksichtigung des aktuellen Marktzinses für gleichartige Leasingverträge.

Die Zuordnung der Finanzinstrumente, die zum Fair Value zu bewerten sind, zu den einzelnen Stufen gemäß IFRS 13 ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.

Finanzinstrumente, bewertet zum Fair Value 2025

 

Fair Value ermittelt nach

in Mio. €

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

31.12.2025

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

209,9

davon Finanzbeteiligungen

76,1

 

33,9

110,0

davon sonstige Finanzanlagen

 

30,5

 

30,5

davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

26,6

 

26,6

davon derivative Finanzinstrumente

 

42,9

 

42,9

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

43,1

davon derivative Finanzinstrumente

 

43,1

 

43,1

Finanzinstrumente, bewertet zum Fair Value 2024

 

Fair Value ermittelt nach

in Mio. €

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

31.12.2024

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

194,6

davon Finanzbeteiligungen

75,2

 

34,9

110,1

davon sonstige Finanzanlagen

 

31,6

 

31,6

davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

22,7

 

22,7

davon derivative Finanzinstrumente

 

30,3

 

30,3

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

75,9

davon derivative Finanzinstrumente

 

75,9

 

75,9

Die Stufe 1 umfasste die Finanzbeteiligung an der Zhejiang EP Equipment Co., Ltd., deren Fair Value anhand notierter Preise auf einem aktiven Markt ermittelt wurde.

Der Fair Value der sonstigen Finanzanlagen wurde anhand notierter Preise auf einem aktiven Markt sowie anderer beobachtbarer Inputfaktoren bestimmt und der Stufe 2 zugeordnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, wurden der Stufe 2 zugeordnet. Der Fair Value wurde anhand des Transaktionspreises ermittelt, der im Wesentlichen vom Ausfallrisiko der Gegenpartei beeinflusst wird.

Darüber hinaus wurden Derivate (Devisentermingeschäfte und Zinsswaps) der Stufe 2 zugeordnet. Der Fair Value wurde unter Berücksichtigung beobachtbarer Marktinformationen am Bilanzstichtag anhand geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt. Dabei wurde das eigene Ausfallrisiko bzw. das Ausfallrisiko des Kontrahenten auf Bruttobasis berücksichtigt. Der Fair Value der Devisentermingeschäfte wurde über die Barwertmethode mittels Terminkursen ermittelt. Der Fair Value der Zinsswaps berechnete sich aus dem Barwert der zukünftigen Zahlungsströme. In die Berechnung der Zahlungsströme flossen sowohl vertraglich vereinbarte Zahlungen als auch Forward-Zinssätze mit ein. Danach erfolgte die Abzinsung der berechneten Zahlungsströme auf Basis einer am Markt beobachtbaren Zinskurve. Bei der Auswahl der Kontrahenten schließt die KION Group ausschließlich Derivate mit Kontrahenten guter Bonität ab, um mögliche Ausfallrisiken weitestgehend auszuschließen.

Die Stufe 3 beinhaltete zum 31. Dezember 2025 die Finanzbeteiligung an der Wuxi Quicktron Intelligent Technology Co., Ltd. (vormals: Shanghai Quicktron Intelligent Technology Co., Ltd.), die unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen wurde. Der Fair Value wurde unter Anwendung eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Die Wertänderung gegenüber dem Jahresende 2024 ist auf die Folgebewertung der Finanzbeteiligung zurückzuführen. Als wesentliche Bewertungsparameter wurden ein WACC nach Steuern in Höhe von 8,8 Prozent (Vorjahr: 9,1 Prozent) und eine langfristige Wachstumsrate von 1,3 Prozent (Vorjahr: 1,3 Prozent) verwendet. Die Sensitivierung des Fair Values der Finanzbeteiligung zum aktuellen Stichtag führte zu keiner wesentlichen Wertänderung.

Sofern Ereignisse oder veränderte Gegebenheiten vorliegen, die eine Umgruppierung in eine andere Bewertungsstufe erforderlich machen, erfolgt sie zum Ende einer Berichtsperiode.

Services

Themenfilter

Wählen Sie Tags, um den Berichtsinhalt zu filtern

Ergebnisse 1 für