Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts (BP-1)
Die Konzern-Nachhaltigkeitserklärung (im Folgenden Konzern-Nachhaltigkeitsbericht) für das Berichtsjahr 2025 wurde zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und in Verbindung mit §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung aufgestellt. Gemäß § 315c Abs. 3 HGB erfolgte die Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung unter Zugrundelegung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk. Die Taxonomie-Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 erfolgte unter Berücksichtigung der Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2178, (EU) 2021/2139 und (EU) 2023/2486 in der am 31. Dezember 2025 jeweils geltenden Fassung. Gemäß dem überarbeiteten Delegierten Rechtsakt zur Taxonomieverordnung (EU) 2026/73 vom 8. Januar 2026 wurde von der Möglichkeit einer vereinfachten Berichterstattung für das Berichtsjahr abgesehen.
Für die freiwillige Prüfung der Konzern-Nachhaltigkeitserklärung zur Erlangung begrenzter Sicherheit (limited assurance) wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, beauftragt.
Wie bereits im Vorjahr hat die KION Group in Vorbereitung auf die Umsetzung der CSRD in nationales Recht bei der Erstellung dieser Nachhaltigkeitserklärung die ESRS freiwillig als Rahmenwerk verwendet. Neben dem sektorunabhängigen Standard „ESRS 2 – Allgemeine Angaben“ sind basierend auf den wesentlichen Themen der KION Group die berichtspflichtigen Aspekte des HGB in den themenspezifischen ESRS wie nachfolgend beschrieben abgedeckt.
Die Überleitung der einzelnen HGB-Aspekte zu den ESRS ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
HGB-Aspekte |
Themenspezifisch in den ESRS |
|---|---|
Geschäftsmodell und Identifikation wesentlicher Sachverhalte |
ESRS 2 Allgemeine Informationen |
Umweltbelange |
|
Arbeitnehmerbelange |
|
Achtung der Menschenrechte |
|
Sozialbelange |
|
Bekämpfung von Bestechung und Korruption |
Abgrenzung des Konsolidierungskreises sowie Informationen zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Neben der KION GROUP AG wurden in dieser Nachhaltigkeitsberichterstattung alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen, die von der KION GROUP AG beherrscht werden und damit zur Geschäftstätigkeit des Konzerns beitragen (siehe Konsolidierungskreis im Konzernanhang, Textziffer [4]; ESRS 1.123).
Ergänzend zum Konsolidierungskreis der Finanzberichterstattung wurden auch die nicht konsolidierten Tochterunternehmen und Beteiligungen hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewürdigt. Die Ergebnisse aus dieser Beurteilung haben bestätigt, dass anhand der für den Konzern festgelegten nichtfinanziellen Schwellenwerte diese Gesellschaften für die nichtfinanzielle Berichterstattung als nicht wesentlich eingestuft wurden. Diese Würdigung schließt auch die erforderlichen Angaben zu den Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) der Wertschöpfungskette gemäß ESRS E1.44 ein. Somit steht der Konsolidierungskreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit der Finanzberichterstattung.
Es wurden darüber hinaus für diese Angabepflichten weder Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) noch gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations) oder nach der Equity-Methode bilanzierte wesentliche Beteiligungen als Teil der eigenen Wertschöpfungskette (ESRS 1.67) identifiziert, für die gemäß ESRS E1.50 (b) operative Kontrolle vorlag.
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse der KION Group wurde die gesamte Wertschöpfungskette der KION Group betrachtet und neben der eigenen Geschäftstätigkeit auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette in die Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen („Impacts, Risks and Opportunities“ – IROs) einbezogen. Richtlinien, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele, die einen Bezug zur Wertschöpfungskette oder deren Einzelbestandteilen haben, werden im vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht entsprechend kenntlich gemacht.
Es wurden keine Informationen zum Schutz der Vertraulichkeit oder zum Schutz des geistigen Eigentums ausgelassen. Die qualitativen und quantitativen Angaben in diesem Nachhaltigkeitsbericht beziehen sich, sofern nicht separat gekennzeichnet, auf den Zeitraum des Geschäftsjahres der KION Group vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025.
Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen (BP-2)
Die KION Group hat für die Erstellung des vorliegenden Nachhaltigkeitsberichts die ESRS, die gemäß CSRD als maßgebliche Berichtsstandards vorgegeben sind, auf freiwilliger Basis angewendet. Dieser Konzern-Nachhaltigkeitsbericht ist gemäß § 289b Abs. 1 und Abs. 3 sowie § 315b Abs. 1 und Abs. 3 HGB, ESRS 1.110, im zusammengefassten Lagebericht der KION Group integriert und berücksichtigt zudem die geltenden Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG).
Die mit der freiwilligen Umsetzung der ESRS einhergehenden Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß §§ 315 in Verbindung mit 289c bis 289e HGB umfassen:
eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die auf Basis der Vorgaben der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards ESRS durchgeführt wurde, um wesentliche IROs in der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette der KION Group zu identifizieren, und
neue oder erweiterte Angabepflichten, Kennzahlen und sonstige Leistungsindikatoren gemäß den Anforderungen der ESRS, einschließlich Beschreibungen der wesentlichen IROs sowie Richtlinien, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen.
Die Vorjahresangaben in diesem Konzern-Nachhaltigkeitsbericht waren bereits im Geschäftsjahr 2024 Bestandteil einer freiwilligen Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance).
Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die KION Group berichtet über die Anforderungen der ESRS hinaus zusätzliche Angaben als Bestandteil des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts, die auf Grundlage anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgenommen wurden. Diese im Sinne der ESRS freiwilligen Angaben wurden gemäß ESRS 1.114 (a) entsprechend gekennzeichnet.
Freiwillige Zusatzangaben einschließlich Quellenangaben
Verweise auf Websites sind grundsätzlich nicht Bestandteil dieses Konzern-Nachhaltigkeitsberichts und des zusammengefassten Lageberichts und werden nicht gesondert als freiwillige Quellenangabe gekennzeichnet. Alle weiteren ergänzenden freiwilligen Informationen und Quellenangaben wurden in den jeweiligen Textpassagen mit doppelten spitzen Anführungszeichen wie folgt »…« eindeutig kenntlich gemacht.
Aufnahme von Informationen mittels Verweisen
Die KION Group macht von der Möglichkeit Gebrauch, Informationen durch Verweise zu anderen Teilen des Konzernlageberichts in Verbindung mit ESRS 1.119 anzugeben. Dies ist in der nachstehenden > Tabelle „Verweise in den allgemeinen Teil des zusammengefassten Lageberichts“ aufgeführt.
Angabepflicht |
Datenpunkt |
Abschnitt im Lagebericht |
|---|---|---|
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
ESRS 2.53 (c) ii. |
|
Entwicklung der Belegschaft |
ESRS S1.50 (f) |
Allgemeine Informationen im Kontext wesentlicher nichtfinanzieller Kennzahlen
Einige Beträge und Kennzahlen im Nachhaltigkeitsbericht beinhalten Schätz- und Messunsicherheiten. Die Ursachen und methodischen Herleitungen werden in den jeweiligen Kapiteln näher erläutert. Erhebliche Schätz- und Messunsicherheiten bestehen bei den folgenden Kennzahlen:
THG-Emissionen in den Kategorien 3.1 (Erworbene Waren und Dienstleistungen) und 3.11 (Nutzung verkaufter Produkte) („Kennzahlen zu Treibhausgasemissionen“)
Ressourcenzuflüsse („Ressourcenzuflüsse und -abflüsse“)
Gemäß der freiwilligen Anwendung der ESRS auch für das Geschäftsjahr 2025 hat die KION Group grundsätzlich die Erleichterungsvorschriften angewendet. Vorjahresanpassungen für mögliche wesentliche Fehler oder Schätzungsänderungen bei den Kennzahlen und sonstigen Leistungsindikatoren wurden im Einklang mit dem Wesentlichkeitskonzept der KION Group zur Ermittlung von Schätzungsänderungen angewendet. Mögliche Korrekturen im Falle von Anpassungen wurden entsprechend gekennzeichnet.
Die Kennzahlen sind Bestandteil der Konzern-Nachhaltigkeitserklärung, die als Ganzes der gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch den Wirtschaftsprüfer unterliegt. Darüber hinaus wurden die Kennzahlen nicht durch einen externen Dritten validiert.