Grundlagen des verkürzten Konzernzwischenabschlusses
Grundlagen der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss für die KION Group zum 30. Juni 2025 wurde in Übereinstimmung mit International Accounting Standard (IAS) 34 „Zwischenberichterstattung“ und anderen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union für Zwischenabschlüsse anzuwenden sind.
Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und verpflichtend anzuwendenden IFRS und die diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC/SIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) im verkürzten Konzernzwischenabschluss Anwendung. Die erstmals ab dem Geschäftsjahr 2025 anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der KION Group. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss enthält nicht alle für einen Konzernabschluss erforderlichen Informationen und Angaben und ist daher in Verbindung mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 zu lesen.
Die Berichtswährung ist Euro. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Dabei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt.
Konsolidierungskreis
Zum 30. Juni 2025 wurden neben der KION GROUP AG insgesamt 23 (31. Dezember 2024: 26) inländische und 103 (31. Dezember 2024: 104) ausländische Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.
Darüber hinaus wurden acht assoziierte Unternehmen (31. Dezember 2024: acht) und drei Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode einbezogen (31. Dezember 2024: drei).
Zum 30. Juni 2025 wurden 53 (31. Dezember 2024: 51) Gesellschaften zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellten Zwischenabschlüssen der KION GROUP AG als Mutterunternehmen und der einbezogenen Tochterunternehmen. Die im vorliegenden verkürzten Konzernzwischenabschluss wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind im Vergleich zum 31. Dezember 2024 unverändert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Einführung von Cashflow Hedge Accounting ebenfalls denen des vorherigen Geschäftsjahres.
Die KION Group führte mit dem Geschäftsjahr 2025 Cashflow Hedge Accounting gemäß IFRS 9 im Zusammenhang mit der Refinanzierung des Leasinggeschäfts ein. Dabei werden kontrahierte und hochwahrscheinliche künftige Zahlungen aus variabel verzinslichen Verbindlichkeiten als Grundgeschäfte designiert. Als Sicherungsgeschäfte werden Anteile amortisierender, währungskongruenter Payer-Zinsswaps designiert, die bis zu diesem Geschäftsjahr als freistehende Derivate bilanziert wurden. Durch die Einführung des Cashflow Hedge Accounting und damit des erfolgsneutralen Ausweises der Marktwertänderungen der Payer-Zinsswaps im kumulierten sonstigen Konzernergebnis soll der bisherige Bewertungseffekt dieser Zinsderivate in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung deutlich reduziert werden. Daneben besteht das Portfolio Fair Value Hedge Accounting gemäß IAS 39 für Leasingforderungen unverändert weiter.